
Betreiberpflichten
Ihre Pflichten als Betreiber –und wie wir sie übernehmen
Wer eine KWK-Anlage betreibt, ist damit auch Stromerzeuger. Daran hängen Anmeldungen, Meldungen und Fristen. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, es einmal richtig aufzusetzen. Hier steht, was auf Sie zukommt – und was davon Sie an uns abgeben können.
Die Frist, die neu ist und Geld kostet
Seit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2025 müssen Betreiber die Strommengen aus Zeiträumen melden, in denen der Börsenstrompreis null oder negativ war – jährlich bis zum 31. März des Folgejahres an den Netzbetreiber, geregelt in § 15 Absatz 4 KWKG. Betroffen sind alle Anlagen, die ab dem 1. April 2025 in Betrieb gegangen sind. Wer nicht meldet, dem wird der KWK-Zuschlag pauschal gekürzt: fünf Prozent für jeden Kalendertag mit Null- oder Negativpreis. Im ungünstigsten Fall entfällt der Zuschlag für den ganzen Monat.
Pflichten im Detail
Was sonst nochdazugehört
Marktstammdatenregister
Jede KWK-Anlage muss dort angemeldet werden, fristgebunden nach Inbetriebnahme.
Netzbetreiber
Anmeldung der Anlage und Klärung, wie abgerechnet wird.
Bezirksschornsteinfeger
Abnahme und wiederkehrende Prüfung.
Mess- und Zählerkonzept
Der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird: Er muss vor der Montage feststehen, nicht danach. Nachträglich wird es teuer.
Energiesteuerantrag
Einmal im Jahr, beim Hauptzollamt.
Für Vermieter: Betriebskostenabrechnung
Anteilige Umlage nach VDI 2077 Blatt 3.1.
Dokumentation
Wartungs- und Prüfnachweise, die Netzbetreiber und Zoll sehen wollen.
Warum wir das anbieten
Ein Wartungsvertrag hält Ihre Anlage in Ordnung. Der Betreiber-Service hält Ihre Unterlagen in Ordnung. Einmal im Jahr melden wir uns, erledigen die Meldungen und den Steuerantrag und Sie haben damit nichts mehr zu tun. Sie müssen sich keine Fristen merken, die im Zweifel Geld kosten.
Betreiber-Service anfragen
Wir übernehmen Anmeldung, Meldung und Steuerantrag für Sie.
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