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Technikdetail einer Dachs-Anlage mit Verrohrung und Messtechnik

Betreiberpflichten

Ihre Pflichten als Betreiber –und wie wir sie übernehmen

Wer eine KWK-Anlage betreibt, ist damit auch Stromerzeuger. Daran hängen Anmeldungen, Meldungen und Fristen. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, es einmal richtig aufzusetzen. Hier steht, was auf Sie zukommt – und was davon Sie an uns abgeben können.

Die Frist, die neu ist und Geld kostet

Seit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2025 müssen Betreiber die Strommengen aus Zeiträumen melden, in denen der Börsenstrompreis null oder negativ war – jährlich bis zum 31. März des Folgejahres an den Netzbetreiber, geregelt in § 15 Absatz 4 KWKG. Betroffen sind alle Anlagen, die ab dem 1. April 2025 in Betrieb gegangen sind. Wer nicht meldet, dem wird der KWK-Zuschlag pauschal gekürzt: fünf Prozent für jeden Kalendertag mit Null- oder Negativpreis. Im ungünstigsten Fall entfällt der Zuschlag für den ganzen Monat.

Pflichten im Detail

Was sonst nochdazugehört

  • Marktstammdatenregister

    Jede KWK-Anlage muss dort angemeldet werden, fristgebunden nach Inbetriebnahme.

  • Netzbetreiber

    Anmeldung der Anlage und Klärung, wie abgerechnet wird.

  • Bezirksschornsteinfeger

    Abnahme und wiederkehrende Prüfung.

  • Mess- und Zählerkonzept

    Der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird: Er muss vor der Montage feststehen, nicht danach. Nachträglich wird es teuer.

  • Energiesteuerantrag

    Einmal im Jahr, beim Hauptzollamt.

  • Für Vermieter: Betriebskostenabrechnung

    Anteilige Umlage nach VDI 2077 Blatt 3.1.

  • Dokumentation

    Wartungs- und Prüfnachweise, die Netzbetreiber und Zoll sehen wollen.

Warum wir das anbieten

Ein Wartungsvertrag hält Ihre Anlage in Ordnung. Der Betreiber-Service hält Ihre Unterlagen in Ordnung. Einmal im Jahr melden wir uns, erledigen die Meldungen und den Steuerantrag und Sie haben damit nichts mehr zu tun. Sie müssen sich keine Fristen merken, die im Zweifel Geld kosten.

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Wir übernehmen Anmeldung, Meldung und Steuerantrag für Sie.

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Checkliste für Betreiber

Alle Fristen auf einer Seite, als Merkblatt.

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