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Display eines SenerTec Dachs mit Betriebsdaten im Heizungsraum

Förderung, Zuschuss und Steuer

Was Ihnen für IhrBlockheizkraftwerk zusteht

Ein Blockheizkraftwerk kostet Geld – und bringt an mehreren Stellen welches zurück. Die meisten kennen ein oder zwei dieser Posten. Wir gehen sie mit Ihnen alle durch, weil sich über die Laufzeit einer Anlage jeder einzelne bemerkbar macht.

Übersicht

Die Bausteineim Überblick

01

KWK-Zuschlag

Für den erzeugten Strom zahlt der Netzbetreiber einen gesetzlich geregelten Zuschlag. Er fällt für eingespeisten und für selbst genutzten Strom unterschiedlich hoch aus und ist auf eine bestimmte Zahl von Betriebsstunden begrenzt. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir.

02

Energiesteuer-Entlastung

Auf den Brennstoff, den Ihr Dachs verbraucht, können Sie sich einen Teil der gezahlten Energiesteuer erstatten lassen. Der Antrag geht an Ihr zuständiges Hauptzollamt, spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Seit dem Steuerjahr 2024 ist nur noch eine Teilentlastung möglich.

03

Einspeisevergütung

Was Sie nicht selbst verbrauchen, geht ins Netz und wird vergütet. Weil der selbst genutzte Strom fast immer mehr wert ist als der eingespeiste, planen wir Ihre Anlage von vornherein auf hohen Eigenverbrauch.

04

Vermiedene Netzentgelte

Ein Posten, den viele Betreiber nie geltend machen, weil sie nichts davon wissen. Wir prüfen, ob er Ihnen zusteht.

05

Zuschüsse für die Kombination

Wenn Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Photovoltaik dazukommen, öffnen sich weitere Programme. Welche das im Einzelfall sind, sehen wir uns gemeinsam an.

06

Für Vermieter

Betriebskosten lassen sich anteilig auf die Mieter umlegen; die Grundlage dafür ist die VDI 2077 Blatt 3.1. Was das praktisch bedeutet, steht auf unserer Seite zum Mehrfamilienhaus.

Wir machen den Papierkram

Der Hersteller bietet Betreibern ein Online-Programm an, mit dem sie ihren Energiesteuerantrag selbst ausfüllen können. Das ist eine ordentliche Lösung für alle, die das gern selbst machen. Wir bieten Ihnen die andere: Wir erstellen den Antrag und reichen ihn ein. Sie unterschreiben, mehr nicht. Für Vermieter und Gewerbebetriebe ist das meist die günstigere Rechnung, wenn man die eigene Arbeitszeit ehrlich mitzählt.

Stand und Vorbehalt

Fördersätze, Fristen und Steuersätze ändern sich. Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom September 2026 wieder. Verbindlich ist immer die aktuelle Rechtslage. Wir ersetzen keine Steuerberatung – aber wir sagen Ihnen, wo Sie hinschauen müssen, und wir halten unsere Bestandskunden auf dem Laufenden, wenn sich etwas ändert.

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Wir rechnen zusammen, was in Ihrem Fall tatsächlich zusammenkommt.

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Sie haben schon einen Dachs?

Dann prüfen wir, ob Sie etwas verschenken. Auch dann, wenn Sie die Anlage nicht bei uns gekauft haben.

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